
Viele Schweizerinnen und Schweizer zahlen jedes Jahr mehr Steuern als nötig – nicht weil die Steuersätze zu hoch sind, sondern weil sie nicht alle ihnen zustehenden Abzüge kennen. Dabei ist genau das der einfachste und legalste Weg, die eigene Steuerlast deutlich zu senken.
In diesem Artikel erfährst du, welche Ausgaben du in der Schweiz von der Steuer abziehen kannst – mit aktuellen Beträgen für 2026, klaren Erklärungen und praktischen Tipps. Ob Pendlerkosten, Weiterbildung, Säule 3a oder Krankheitskosten: Hier findest du eine vollständige Übersicht, die dir beim Ausfüllen der Steuererklärung wirklich hilft.
Einen allgemeinen Überblick über die Steuererklärung in der Schweiz findest du in unserem Leitfaden: Steuererklärung Schweiz 2026: Der vollständige Leitfaden für Privatpersonen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 💰 Säule 3a: Bis zu CHF 7’258 abziehen – der wirksamste Einzelabzug
- 🚆 Pendlerkosten: ÖV-Abonnements vollständig abzugsfähig
- 🎓 Weiterbildung: Bis zu CHF 12’000 bei der direkten Bundessteuer
- 🏥 Krankheitskosten: Abzugsfähig ab ca. 5% des Nettoeinkommens
- 👶 Kinderabzug: CHF 6’500 pro Kind bei der direkten Bundessteuer
- ⚠️ Wichtig: Abzüge variieren je nach Kanton – immer die kantonale Wegleitung prüfen
Berufskosten: Was du als Arbeitnehmer abziehen kannst
Berufsbedingte Ausgaben gehören zu den häufigsten und oft unterschätzten Abzügen. Als Arbeitnehmer kannst du folgende Kosten geltend machen:
Pendlerkosten (Fahrkosten)
Die Kosten für den Arbeitsweg zwischen Wohnung und Arbeitsort sind abzugsfähig. Bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zieht du die tatsächlichen Kosten ab – also das GA, das Halbtax-Abo plus Streckenabonnement oder einzelne Billettkosten. Bei Nutzung des privaten Autos gelten kantonal unterschiedliche Regelungen; in vielen Kantonen ist das Auto nur abzugsfähig, wenn kein ÖV verfügbar oder zumutbar ist.
Direkte Bundessteuer: Pendlerkosten sind auf CHF 3’000 pro Jahr begrenzt.
Verpflegungskosten
Wer auswärts arbeitet und nicht nach Hause zum Essen gehen kann, darf einen Verpflegungsabzug geltend machen. Der Pauschalabzug beträgt kantonal unterschiedlich meist zwischen CHF 7 und CHF 15 pro Arbeitstag.
Berufsauslagen Pauschale
Für allgemeine Berufskosten (Arbeitsmaterial, Fachliteratur, Berufskleidung) gibt es in den meisten Kantonen einen Pauschalabzug von etwa 3% des Nettolohns – ohne Belege. Wer höhere effektive Kosten nachweisen kann, darf diese stattdessen geltend machen.
Weiterbildungskosten
Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen sind abzugsfähig – soweit sie über die Erstausbildung hinausgehen. Dazu zählen Kursgebühren, Fachliteratur, Prüfungsgebühren und Reisekosten für Kurse.
| Abzug | Bundessteuer | Kantonssteuer |
|---|---|---|
| Pendlerkosten | Max. CHF 3’000 | Kantonal unterschiedlich |
| Weiterbildungskosten | Max. CHF 12’000 | Kantonal unterschiedlich |
| Berufsauslagen Pauschale | 3% des Nettolohns | Kantonal unterschiedlich |
Vorsorge: Die grössten Steuerersparnisse
Einzahlungen in die gebundene Vorsorge bieten das grösste Sparpotenzial in der Schweizer Steuererklärung.
Säule 3a
Der Maximalbetrag für die Säule 3a bleibt 2026 unverändert:
- Angestellte mit Pensionskasse: Max. CHF 7’258
- Selbstständige ohne Pensionskasse: Max. 20% des Erwerbseinkommens, bis CHF 36’288
Der eingezahlte Betrag wird vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% bedeutet die maximale Einzahlung eine direkte Steuerersparnis von rund CHF 2’200.
Neu ab 2026: Verpasste Einzahlungen können rückwirkend für bis zu 10 Jahre nachgeholt werden – ebenfalls vollständig abzugsfähig.
Freiwilliger Pensionskasseneinkauf
Wer eine Deckungslücke in seiner Pensionskasse hat, kann freiwillig zusätzliche Beiträge einzahlen. Diese sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig und können – je nach Lücke – zu sehr hohen Steuerersparnissen führen. Die mögliche Einkaufssumme steht auf deinem jährlichen Pensionskassenausweis.
Versicherungsprämien und Sparzinsen
Prämien für Krankenkasse, Lebensversicherungen und andere Privatversicherungen können bis zu einem bestimmten Pauschalbetrag abgezogen werden. Der Abzug ist kantonal unterschiedlich und hängt von Zivilstand und Anzahl Kinder ab.
| Personengruppe | Abzug Bundessteuer (2026) |
|---|---|
| Alleinstehende | Max. CHF 1’800 |
| Verheiratete / eingetragene Paare | Max. CHF 3’600 |
| Zusatz pro Kind | + CHF 700 |
Krankheits- und Unfallkosten
Selbst bezahlte Krankheits-, Unfall- und Zahnarztkosten sind abzugsfähig – aber nur der Teil, der einen Selbstbehalt von ca. 5% des Nettoeinkommens übersteigt. Das bedeutet: Bei einem Nettoeinkommen von CHF 80’000 sind erst Krankheitskosten über CHF 4’000 abzugsfähig.
Typische abzugsfähige Kosten:
- Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse
- Zahnarztkosten (soweit nicht von Versicherung gedeckt)
- Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte
- Rezeptpflichtige Medikamente
- Physiotherapie auf ärztliche Verschreibung
Wichtig: Alle Belege sorgfältig aufbewahren – das Steueramt kann diese jederzeit einfordern.
Kinderabzüge und Familienabzüge
Eltern profitieren von mehreren Abzügen, die die Steuerlast spürbar senken können:
| Abzug | Betrag Bundessteuer |
|---|---|
| Kinderabzug (pro Kind) | CHF 6’500 |
| Kinderbetreuungskosten (Drittbetreuung) | Max. CHF 10’100 |
| Unterstützungsabzug (bedürftige Eltern) | CHF 6’500 |
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge werden Kinderabzüge hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt. Auf Kantonsebene können die Beträge deutlich höher ausfallen.
Spenden und gemeinnützige Beiträge
Spenden an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind abzugsfähig – ab einem Mindestbetrag von CHF 100. Der maximale Abzug beträgt 20% des Nettoeinkommens. Wichtig: Die Organisation muss als steuerbefreit anerkannt sein. Belege immer aufbewahren.
Schuldzinsen
Zinsen auf Hypotheken, Konsumkrediten oder Privatkrediten können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei Hypotheken ist dies besonders relevant: Die Schuldzinsen dürfen die steuerbaren Vermögenserträge um maximal CHF 50’000 übersteigen.
Weitere Abzüge, die oft vergessen werden
- Gewerkschafts- und Berufsverbandsbeiträge: Vollständig abzugsfähig
- Homeoffice-Kosten: Kantonal unterschiedlich – prüfe die Regelung in deinem Kanton
- Verwaltungskosten für Wertschriften: Depotgebühren und ähnliche Kosten abzugsfähig
- Liegenschaftsunterhalt: Effektive Kosten oder Pauschalabzug von 20% des Eigenmietwerts
- Unterhaltszahlungen (Alimente): Vollständig abzugsfähig beim Zahlenden
Kantonsunterschiede: Warum dein Wohnort entscheidend ist
Die oben genannten Beträge gelten grösstenteils für die direkte Bundessteuer. Bei der Kantonssteuer – die oft einen grösseren Teil der Gesamtsteuer ausmacht – gelten eigene Regelungen und Limiten. So kann zum Beispiel der Weiterbildungsabzug kantonal höher oder tiefer sein als auf Bundesebene.
Einen detaillierten Vergleich der kantonalen Steuerbelastung findest du in unserem Artikel: Kantonsunterschiede bei der Einkommenssteuer: Wo zahlt man am wenigsten?
Fazit: Kein Abzug verschenken
Die Schweizer Steuergesetzgebung bietet Privatpersonen eine beeindruckende Vielfalt an Abzugsmöglichkeiten. Wer diese kennt und konsequent nutzt, kann seine Steuerlast jedes Jahr spürbar senken – völlig legal und ohne grossen Aufwand.
Die wichtigsten Punkte nochmals zusammengefasst: Säule 3a maximal ausschöpfen, Berufskosten vollständig geltend machen, Krankheitskosten und Spenden nicht vergessen – und immer die kantonale Wegleitung konsultieren, da die Beträge je nach Wohnkanton variieren.
Du möchtest noch mehr über die Steuererklärung in der Schweiz erfahren? Unser vollständiger Leitfaden hilft dir weiter: Steuererklärung Schweiz 2026: Der vollständige Leitfaden für Privatpersonen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welcher Steuerabzug bringt am meisten?
Der wirksamste Einzelabzug ist die Säule 3a. Angestellte können 2026 bis zu CHF 7’258 vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% entspricht das einer direkten Steuerersparnis von rund CHF 2’200 pro Jahr.
Kann ich Homeoffice-Kosten in der Schweiz abziehen?
Das hängt von deinem Wohnkanton ab. Einige Kantone erlauben den Abzug von Homeoffice-Kosten unter bestimmten Voraussetzungen, andere nicht. Prüfe die Regelung in der Wegleitung deines Kantons oder frage direkt beim kantonalen Steueramt nach.
Ab wann sind Krankheitskosten abzugsfähig?
Krankheits-, Unfall- und Zahnarztkosten sind abzugsfähig, sobald sie zusammen ca. 5% deines Nettoeinkommens übersteigen. Nur der übersteigende Betrag kann geltend gemacht werden. Alle Belege müssen aufbewahrt werden.
Kann ich Spenden von der Steuer abziehen?
Ja, Spenden an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind abzugsfähig – ab einem Mindestbetrag von CHF 100 und bis zu 20% des Nettoeinkommens. Die Organisation muss offiziell als steuerbefreit anerkannt sein.
Sind Weiterbildungskosten vollständig abzugsfähig?
Kosten für berufliche Weiterbildungen – also alles über die Erstausbildung hinaus – sind abzugsfähig. Bei der direkten Bundessteuer gilt ein Maximum von CHF 12’000 pro Jahr. Auf Kantonsebene variieren die Höchstbeträge.
Kann ich als Elternteil Kinderbetreuungskosten abziehen?
Ja. Kosten für die Drittbetreuung von Kindern (Krippe, Tagesmutter, Hort) sind bei der direkten Bundessteuer bis zu CHF 10’100 pro Kind und Jahr abzugsfähig. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge wird der Abzug hälftig aufgeteilt.
Was ist der Unterschied zwischen Bundes- und Kantonssteuerabzügen?
Bei der direkten Bundessteuer gelten einheitliche Abzugsbeträge für die ganze Schweiz. Bei der Kantonssteuer – die oft den grösseren Teil der Gesamtsteuer ausmacht – legt jeder Kanton seine eigenen Beträge und Regeln fest. Es lohnt sich immer, die kantonale Wegleitung zu konsultieren.

